Warnung der Bevölkerung - landesweit einheitlicher Sirenenprobealarm
Sirenen- und Lautsprecherwarnung
In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.
Landesweit einheitlicher Probealarm am 13. März 2025
Am 13. März 2025 findet der landesweit einheitliche Probealarm in Bayern statt. Dieser Probealarm erfolgt immer am zweiten Donnerstag im März. Die Regierungen werden ab 11:00 Uhr zeitlich versetzt für Ihren Zuständigkeitsbereich die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warn-Apps und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast). Um 11:30 Uhr wird von den Regierungen eine Entwarnung gesandt. Eine Entwarnung über Cell Broadcast erfolgt nicht. Die Auslösung von Cell Broadcast über MoWaS erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Regierung, um die Funktionsfähigkeit der regierungsbezirksweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben.
Parallel hierzu können die Integrierten Leitstellen (ILS) und kommunale Stellen zeitversetzt ebenfalls eine Warnmeldung über MoWaS absetzen. In diesen Fällen kann es bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps in diesen Bereichen zu einer Doppelmeldung (Regierung und Kreisverwaltungsbehörde bzw. ILS) kommen. Ebenfalls können die Kreisverwaltungsbehörden die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel ab 11:00 Uhr manuell auslösen (z. B. Stadtwerbetafeln, Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen).
Erstmalig soll auch der Entwarnungston über Sirenen ausgelöst werden. Dies wird auf Grund von Umstellungsarbeiten noch nicht bei allen Sirenen im Freistaat möglich sein. Der Entwarnungston ist ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer.
Welche Kommunen in Bayern ihre Warnmittel beim Probealarm erproben, kann der Teilnehmerliste entnommen werden, die auf dieser Internet-Seite abrufbar ist.
Unter Berücksichtigung der jüngst in Kraft getretenen Änderung der Schallzeichenverordnung ist erstmalig geplant, soweit dies bereits technisch möglich ist, eine Entwarnung (einminütiger Dauerton) über Sirenen auszusenden.
Zeitlicher Ablauf am 13.03.2025:
- 11:00 Uhr Warnung (Stufe 2) der ROB über MoWaS und Cell Broadcast
Auslösung der Sirenen (Heulton von einer Minute Dauer)
- 11:30 Uhr Entwarnung der ROB über MoWaS ohne Cell Broadcast
Entwarnung über die Sirenen (einminütiger Dauerton)